Kinderring Berlin e.V.

Häufige Fragen

In Gesprächen mit den Sozialarbeiter*innen kann der individuelle Bedarf und der Umfang an Hilfen besprochen werden. Eigene Lösungsansätze sind bei der Beratung willkommen. Gemeinsam werden Optionen ermittelt. Dies kann bedeuten, dass Experten zu Themen eingeladen werden oder Netzwerke und Angebote in der näheren Umgebung gefunden und genutzt werden. siehe Abschnitt Angebote

Sofern Du die Voraussetzungen für das Projekt erfüllst, kannst Du Dich persönlich für ein Informationsgespräch bei uns melden. siehe Abschnitt Interesse

Eine Verbesserung der persönlichen Lebenssituation, vor allem in Sachen Ausbildung muss erkennbar und nachweisbar sein. Es werden auch Ziele, wie die Stärkung der Selbstwirksamkeit, Erziehungskompetenz, Finanzbildung usw. bearbeitet, ganz nach individuellem Bedarf und der Bereitschaft zur Annahme der Hilfen.  

Ziel ist es die Alleinerziehenden nach Ablauf der Hilfe in ein eigenständigeres Leben, mit mehr Qualifikationen und Wissen (Kennen und Aneignung von Kompetenzen zur Umsetzung ihrer Rechte und Pflichten) – außerhalb des Bezuges von Sozialleistungen – zu entlassen.

Im Projekt stehen 3-Raumwohnungen mit Balkon zur Verfügung.

Die Hilfe wird für mindestens ein Jahr angelegt. Hintergrund sind der Umfang der Ziele sowie die vertragliche Mindestlauffrist des Mietvertrages. Zuvor müssen Anträge gestellt, die Bearbeitung abgewartet und der Bedarf ermittelt werden.

Die durchschnittliche Projektdauer beträgt ca. 3 Jahre – ungefähr so lange, wie es bedarf einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu erwerben. Die Maximalverweildauer im Projekt sind fünf Jahre.

Das Projekt wird beendet, wenn die Zugangsvoraussetzungen für das Projekt fehlen, auf eigenen Wunsch, bei fehlender Mitwirkung, groben Verstößen gegen die den Mietvertrag, die Teilnehmervereinbarung usw.

Die Kosten für das Projekt werden vom Jugendamt Marzahn-Hellersdorf getragen, Du oder ggf. der andere Sorgeberechtigte des Kindes wird nicht zur Zahlung verpflichtet.

Es ist eine ambulante Kinder- und Jugendhilfe gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII und läuft über das jüngste Kind.

Da nur 3-Raum-Wohnugen vorhanden sind, können bis zu max. drei Kindern aufgenommen werden. Zudem muss auch die Betreuung der Kinder gewährleistet sein, sodass die Aufnahme und aktive Teilnahme am Schul- oder Ausbildungs- bzw. Arbeitsalltag zuverlässig gewährleistet sind.

Nein, die Wohnungen stehen nur dem Projekt zur Verfügung und müssen nach Beendigung des Projektes im vertraglich vereinbarten Zustand wieder übergeben werden. Bei der erfolgreichen Beendigung des Projektes wird die Suche nach einer neuen Wohnung aktiv begleitet und gefördert.

Nein. Das Projekt ist für Alleinerziehende, s. Definition auf der Startseite. Ein Partner darf sich nicht in der Wohnung anmelden, einziehen oder Anschaffungen tätigen. Er kann gern zu Besuch kommen, solange keine Einstehens- oder Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes gegründet wird.

Die Sozialarbeiter*innen sind zu den Büroöffnungszeiten meist vor Ort, es sei denn es gibt auswärtige Termine. Die Öffnungszeiten werden bekanntgeben. In dieser Zeit kann immer ein Gespräch, eine Beratung, eine Bearbeitung usw. angefragt werden. Individuelle Termine außerhalb der Bürozeiten können in Absprache vereinbart werden.

Die Sozialarbeiter*innen vor Ort begleiten Dich – sie erledigen Aufgaben mit Dir und nicht für Dich. Wir legen großen Wert auf die Selbstwirksamkeit, d. h. den Erwerb der Fähigkeiten Telefonate zu führen, E-Mails zu schreiben, Anträge zu stellen usw. Wir beraten und erklären gern mehrmals, nutzen einfache Sprache und unterschiedliche Methoden zum Erwerb von Fähigkeiten.

Gern kannst Du andere Ideen entwickeln, wie Du Deine Ziele umsetzt – sofern sie dieser Weg gegen keine Gesetze verstößt und niemand zu Schaden kommt.

Fehlende Mitwirkung z. B. an der Schul- und Ausbildung, an der Aneignung von grundlegenden Erziehungskompetenzen und anderen Kompetenzen, die Du als Mutter/Vater benötigst (s. Pflichten der Eltern im Gesetzestext), führen zu Gesprächen. Wiederholte Verstöße und Gespräche zu Maßnahmen und dem Erhalt einer Abmahnung.

Grobe Verstöße z. B. gegen die Gewalt- oder Drogenfreiheit, usw. führen zur sofortigen Abmahnung. Bei zwei erteilten Abmahnungen und keiner Veränderung, erfolgt die Kündigung des Projektes und somit der Wohnung. Das bedeutet, Du und Dein Kind verlieren die Wohnung und die Hilfe.

Das JuLe-Projekt gibt es seit 2011.

Diese Frage klärt der Vermieter. Wir fordern den Schutz und eine artgerechte Versorgung und Haltung desTieres/der Tiere.

Wir sind keine stationäre Hilfe, d. h. es erfolgt keine 24h-Betreuung. Wir erwarten ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, d. h. Du solltest allein mit Deinem Kind in der Wohnung leben können und Euch gut versorgen können. Wir fangen nicht mehr bei den Grundlagen an, sondern bauen auf; gern holen wir das ein oder andere nach oder bereiten neue Wege, die Du dann gern gehen kannst, wenn es für Dich passt.
Ziel des Projektes ist die aktive Arbeit am schulischen/beruflichen Werdegang oder dem Erwerb einer Qualifikation zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.

Der Wohnraum soll das Grundbedürfnis nach Sicherheit, Privatsphäre und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen und dies nur in Verbindung mit der sozialpädagogischen Begleitung und der Arbeit am beruflichen und persönlichen Lebenslauf.

Fotos: © Cathrin Bach; Kinderring Berlin e.V.

Hinweis: zur Zeit gibt es leider keine freien Plätze!

Golliner Str. 7
12689 Berlin

Telefon: 030 93 66 54 19
Fax: 030 93 66 93 65
E-Mail: jule-marzahn@web.de

Termine

29. Mai 2026

Teilnahme am Tag der Nachbarschaft

12. Juni 2026, 15 bis 18 Uhr

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